Name des Unternehmens: JallousDruckhaus - Motzener Str. 11 - 12277 Berlin - Deutschland (Templehof)
Kontaktinformationen: Tel.: +49 163 288 18 27 - E-Mail: info@jallousdruckhaus.com
UST-IDNr.: DE451602498
Amtsgericht: Charlottenburg
Allgemeine Geschäfts- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichungen bedürfen der Schriftform.
II Preise
1. Die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragsnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise gelten -ab Werk- unverpackt.
2. Irrtümer, die bei Angebotsabgabe, Auftragsbestätigung bzw. Rechnungslegung auftreten, berechtigen uns zur Korrektur.
3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet.
4. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt und nicht bezahlt werden, sind Eigentum vom Auftragnehmer. Wird diese Position jedoch explizit auf der Rechnung ausgewiesen und bezahlt, so ist diese Eigentum des Auftraggebers.
III Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt.
2. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung, zahlungshalber, ohne Skontogewährung und nur dann angenommen, wenn sie rediskontfähig sind. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber.
3. Bei Bereitstellung größerer Mengen sowie besonderer Materialien wie auch bei Verzögerungen der Auftragsabwicklung, die nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, kann hierfür eine anteilige Vorauszahlung verlangt werden.
4. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig aufgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltung und Aufrechnungsrechte nicht zu.
IV Zahlungsverzug
1. Bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, die nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur in ordnungsgemäßem Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt hiermit die Abtretung an.
V Lieferung
1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform.
3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.§ 361 BGB bleibt unberührt.Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
4. Betriebsstörungen -sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr oder sonstige Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
VI Beanstandungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt auch für sonstige Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
2. Beanstandungen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 2 Wochen, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, beim Auftragnehmer eintrifft.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder zur Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zulässige Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.Hat der Auftrag Lohnveredlungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Auftraggeber wertlos ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
7. Mehr - oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.
VII Eigentum, Verwahren, Versicherung
1. Die vom Auftragnehmer hergestellten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien und Druckplatten, sind Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
2. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigprodukte des Auftraggebers werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
3. Sollen die vorgenannten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung zu besorgen.
VIII Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
IX Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
X Impressum
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auf den von ihm hergestellten Produkten in geeigneter Weise auf seine Firma hinzuweisen, sofern nicht überwiegende Gründe des Auftraggebers entgegenstehen und dieser unter Darlegung der Gründe diesem Verfahren schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch nach Genehmigung eines entsprechend ausgeführten Korrekturabzuges ist ausgeschlossen.
XI Erfüllungsort, Gerichtsstand, Geltung
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche, für Wechsel und Urkundenprozesse und Rechtsstreitigkeiten mit einem Wert bis einschließlich 5.000,-€ ist das Amtsgericht Berlin- Charlottenburg zuständig, darüber hinaus ist das Landgericht Berlin ausschließlich zuständig. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner kein Kaufmann, keine juristische Person des öffentlichen Rechts oder kein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Verlages.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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